Rettungsgasse

Rettungsgasse

Bei Stau… Rettungsgasse!!
Bereits seit längerem wird in den Medien darauf hingewiesen, dass mit 01. Jänner 2012 die Regelung für Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen,  Schnellstraßen und Autostraßen in Kraft tritt. Nachfolgend einige Informationen dazu.rettungsgasse
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Was bringt die Rettungsgasse?
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.

Was müssen Sie tun?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.
Halten Sie die Rettungsgasse bis zum Ende des Staus aufrecht, auch wenn bereits einige Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse befahren haben. Es ist immer möglich, dass weitere Einsatzfahrzeuge zur Einsatzstelle fahren!

Wann gilt die Rettungsgasse?

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Wo gilt die Rettungsgasse?
Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

Was Sie noch wissen sollten?
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!
Bitte beachten Sie, dass auch wir als Einsatzkräfte jede Behinderung oder jedes wiederrechtliche Befahren ausnahmslos zur Anzeige bringen werden!

Wie bildet man die Rettungsgasse?